Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit KROPP Immobilien

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
Foto Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner. Als Grundlage dienen dabei die in den letzten drei Jahren gemessenen und dokumentierten Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser. Diese Daten werden vom Eigentümer oder der Hausverwaltung bereitgestellt und spiegeln das individuelle Nutzungsverhalten wider. Der Verbrauchsausweis gibt somit einen realitätsnahen, aber nutzerabhängigen Überblick über die Energieeffizienz der Immobilie

  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Ein gültiger Energieausweis darf ausschließlich von qualifizierten Fachleuten mit entsprechender Ausbildung und Zulassung ausgestellt werden. Die Anforderungen sind klar gesetzlich geregelt – und für Verkäufer verpflichtend.

Mit KROPP Immobilien sind Sie auch in diesem Punkt bestens betreut: Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung, damit Sie rechtlich jederzeit auf der sicheren Seite sind. Dafür arbeiten wir ausschließlich mit erfahrenen und geprüften Experten zusammen, die alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig umsetzen.

Wenn Sie uns mit einem qualifizierten Alleinauftrag beauftragen, erstellen wir – sofern noch nicht vorhanden – den erforderlichen Energieausweis für Ihre Immobilie kostenlos.

Selbstverständlich achten wir während des gesamten Verkaufsprozesses darauf, dass auch alle weiteren Vorschriften der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV bzw. GEG) eingehalten werden. So vermeiden Sie unnötige Risiken – und schaffen Vertrauen bei potenziellen Käufern.
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KROPP Immobilien berät Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen. Wir informieren Sie auch gern, wie Sie Energie einsparen können.
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